Auszug aus dem Protokoll des Bundesgerichtshofes vom 26. November 1963.
Ein Arbeitszeugnis darf keine unwahren Behauptungen enthalten, muss aber von verständigem Wohlwollen für den Arbeitnehmer getragen sein und darf ihm sein weiteres Fortkommen nicht unnötig erschweren. Dieses Urteil ist vom Bundesgerichtshof am 26.NOV.1963 gefällt worden. Darauf hin haben Betriebe einen Zeugnis Schlüssel entworfen in dem codiert steht was der Arbeiter wirklich geleistet hat. Die Texte die mit (zu.nummer) anfangen sind die Schlüssel zu dem vorherigen Text.

Nr1. Er(Sie) hat die ihm(ihr) übertragenen Arbeiten stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt. Klartext...
Zu1. sehr gute Leistung
Nr2. Er(sie) hat die ihm(ihr) übertragenen Arbeiten stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.
Zu2. gute Leistungen
Nr3. Er(sie) hat die ihm (ihr) übertragenen Arbeiten zu unseren vollen Zufriedenheit erledigt.
Zu3. befriedigende Leistungen
Nr4. Er(sie) hat die ihm(ihr) übertragenen Arbeiten zu unseren Zufriedenheit erledigt.
Zu4. ausreichende Leistungen
Nr5. Er (sie) hat die ihm(ihr) übertragenen Arbeiten im Grossen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit erledigt.
Zu5. mangelhafte Leistungen
Nr6. Er(sie) hat sich bemuht, die ihm(ihr) übertragenen Arbeiten zu unserer Zufriedenheit zu erledigen.
Zu6. unzureichende Leistungen


Zeugnisstufen für Lohnempfänger

Nr22. Mit seinem Fleiss, seiner Leistung und seiner Führung waren wir in jeder Hinsicht zufrieden.
Zu22. stufe 1-2
Nr23. Mit seinem Fleiss, seiner Leistung, sowie seiner Führung waren wir sehr zufrieden.
Zu23. stufe 2
Nr24. Mit seinem Fleiss, seiner Leistung sowie seiner Führung waren wir zufrieden.
Zu24. stufe 2-3
Nr25. mit seiner Leistung und seiner Führung waren wir zufrieden.
Zu25. stufe 3
Nr26. Seine Leistungen und seine Führung waren befriedigend.
Zu26. stufe 3-4
Nr27. Wir bestätigen Herrn...... geboren am....., dass er vom..... bis...bei...uns als... beschäftigt war.
Zu27. stufe 4
Nr28. ...hat alle Arbeiten ordnungsgemäss erledigt.
Zu28. ...ist ein Bürokrat, der keine Initiative entwickelt.
Nr29. Sie hat alle Arbeiten ordnungsgemäss erledigt.
Zu29. Eigeninitiative ist nicht ihre Stärke.
Nr30. Mit seinen Vorgesetzten ist er gut zurechtgekommen.
Zu30. Er ist ein Mitläufer, der sich gut anpasst.
Nr31. Er war sehr tüchtig und wusste sich gut zu verkaufen.
Zu31. Er ist ein unangenehmer Mitarbeiter.
Nr32. Wegen seiner Pünktlichkeit war er stets ein gutes Vorbild.
Zu32. Er war in jeder Hinsicht eine Niete.


Das Sonderzeichen (man sollte darauf achten!!!!)

Nr52. Ein Senkrechter Strich mit Kugelschreiber oder Füllhalter, links stehend von der Unterschrift der aussieht wie ein "Ausrutscher"
Zu52. Mitglied einer Gesellschaft
Nr53. ein sogenannter "Ausrutscher" (nur Häkchen) nach rechts.
Zu53. Mitglied einer rechtsstehenden Partei.
Nr54. ein sogenannter "Ausrutscher" (daselbe nur links)
Zu54. Mitglied einer linksstehenden Partei.
Nr55. ein sogenannter "Doppelausrutscher" (Doppelhäkchen) nach links
Zu55. Mitglied einer linksgerichteten verfassungsfeindlichen Organisation.


Nr34. Wir haben uns im gegenseitigen Einverständniss (Einvernehmen) getrennt.
Zu34. Wir haben ihm gekundigt. Jetzt die kleinen Hämmer.
Nr48. Er bemühte sich mit grossem Fleiss die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit zu erfüllen.
Zu48. Er hat versagt.
Nr49. Durch seine Geselligkeit trug er zur Verbesserung des Betriebsklimas bei.
Zu49. Er neigt zu übertriebenen Alkoholgenuss.
Nr50. Für die Belange der Belegschaft bewies er(sie) stets Einfühlungsvermögen.
Zu50. sucht Sexkontakte bei Betriebsangehörigen.
Nr51. Für die Belange der Belegschaft bewies er(sie) ein umfassendes Einfühlungsvermögen.
Zu51. ---homo bzw. lesbisch


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