A R B E I T S O R D N U N G


§1Die Arbeit ist Erholung, jede Anstrengung ist zu vermeiden. Wer bei der Arbeit schwitzt, ist sofort zu entlassen!

§2 Der Beginn der Arbeitszeit ist dem Ermessen der Angestellten anheimgestellt, darf jedoch nicht vor 10:00 Uhr vormittags liegen. Vor Beginn der Tätigkeit werden Brötchen sowie Kaffee und Kuchen verabreicht.

§3 Der Mindestlohn beträgt 20.- DM die Stunde. Umgerechnet 3840.- im Monat. Natürlich netto. Die normalerweise zu entrichteten Abgaben trägt zu 100 % der Arbeitgeber. Um die entstehenden Differenzen auszugleichen, erfolgt seitens des Arbeitgebers eine Bereitstellung eines Kalten Buffets mit Champagner und Kaviar.

§4 Die Angestellten haben in massgeschneiderten Anzügen oder Kostümen zu erscheinen. Die Kosten trägt der Arbeitgeber.

§5 Angestellte, die länger als fünf Wochen in der Firma tätig sind, werden im firmeneigenen Wagen von zu Hause zum Arbeitsplatz und retour gefahren. Für ältere Arbeitnehmer stehen Luxuslimousinen zur Verfügung.

§6 Während der Arbeitszeit darf gesungen und getanzt werden. Wird ein Schlager angestimmt, so hat es jeder als seine Pflicht anzusehen, nach Kräften mitzusingen.

§7 Von 12:00 Uhr bis 15:00 Uhr ist Mittagstafel. Männer und Frauen nehmen an geschmückter Tafel Platz.

§8 Von 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr ist allgemeine Kaffeetafel. Während dieser Zeit sorgt der Arbeitgeber für musikalische Unterhaltung.

§9 Wer während der Arbeit einschläft, darf nicht geweckt werden.

§10 Um 17:00 Uhr ist Feierabend. Beim Verlassen der Arbeitsstätte ist die Geschäftsleitung verpflichtet, jedem Arbeitnehmer die Hand zu schütteln und sich im Namen der Firma für die aufopferungsvolle Tätigkeit wärmsten Dank auszusprechen.

§11 Das Austreten während der Pausen ist möglichst zu unterlassen. Dazu ist die Arbeitszeit da.

§12 Will ein Arbeitnehmer heiraten, so hat die Firma für eine komplette Aussteuer zu sorgen. Die Hochzeit findet in der Wohnung des jeweiligen Abteilungsleiters statt. Die Firma ist aus diesem Anlass eine Kalenderwoche zu schliessen.

§13 Bei Streitigkeiten unter Kollegen sind Tisch- und Stuhlbeine möglichst zu schonen. Knüppel, Revolver und Schlagringe sind beim Betriebsrat zu erhalten.

§14 Der Wahlspruch lautet:
ARBEIT LUSTIG UND GEDIEGEN, WAS NICHT FERTIG WIRD, BLEIBT LIEGEN!

( Frei nach einer Arbeitsordnung eines Tabakwarenkombinats der DDR aus dem Jahre 1952 )

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